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Sachsen-Anhalt

Grete Minde alias Margarete von Minden

Die historische Margarete von Minden, bekannt als Grete Minde (Geburtsdatum und -ort unbekannt; hingerichtet 22.03.1619 in Tangermünde), entstammte vermutlich einem angesehenen, wohlhabenden Tangermünder Patriziergeschlecht – sie konnte jedoch ihre Familienzugehörigkeit nach dem Tod ihres Vaters nicht beweisen und so wurde ihr Familienzugehörigkeit wie auch zustehendes Erbe verweigert.

Grete arbeitet deshalb in Tangermünde anscheinend als Hausmädchen, wobei sie, auf sich allein gestellt und noch jung an Jahren, um ihr Erbe weiterkämpft. In dieser Zeit lernt sie den zwielichtigen Antonius (Tonnies) Meilahn kennen, der sie glauben macht, vermögend zu sein. Sie hofft, somit ihren Anspruch auf ihr Erbteil gerichtlich durchzusetzen. Die beiden heiraten im Sommer 1616 in Stendal; nur bringt ihr diese Ehe kein Glück; nicht zuletzt dadurch, weil das jungvermählte Paar über seine Verhältnisse lebt. Allerdings gelingt es ihr, zumindest rein rechtlich ihren Erbanspruch durchzusetzen. Jedoch erfüllt ihr Onkel seine Verpflichtungen nicht: lediglich kleinere Geldsummen lässt er Grete zukommen, für welche sie aber immer wieder wie eine Bittstellerin vorstellig werden muss.

Schließlich wird sie von ihrem Mann verlassen und muss sich fortan selbst, und ab 1617 auch ihren Sohn Balthasar u.a. auch durch Wahrsagerei und Bettelei allein durchbringen. Allerdings fühlt sich hierdurch die angesehene Familie von Minden kompromittiert und betreibt deshalb über den Rat ihre Ausweisung aus Tangermünde, so dass Grete und Balthasar die Stadt verlassen müssen. Sie sucht ihren Mann und zieht dann mit ihm und seinen Kumpanen vagabundierend durch die Altmark. Von August bis Oktober 1617 lebt sie, schwer erkrankt, mit ihrem Sohn bis zu ihrer Genesung in der Familie eines Kuhhirten in Apenburg.ü

Am 13.09.1617 legt ein verheerender Brand Tangermünde fast gänzlich in Schutt und Asche; aber wie durch ein Wunder kommen keine Menschen zu Schaden, jedoch sind sämtliche Vorräte vernichtet und die Bevölkerung muss hiernach in den Kellern der ausgebrannten Häuser überwintern. Bald verdichtet sich der Verdacht auf Brandstiftung.

Durch äußerst missliche Umstände, die auf ihren Mann und dessen Umfeld zurückgehen, gerät Grete unter den verhängnisvollen Verdacht, ihn und seine Kumpane zu dieser Brandstiftung angestachelt zu haben; sie wird verhaftet und angeklagt. Durch die unbeeidete Falschaussage des Tangermünder Patriziers Peter Asseburg wird ihr Alibi – ihr durch Zeugenaussagen belegter Genesungsaufenthalt in Apenburg – „vom Tisch gewischt“; unter der Folter legt sie schließlich ein Geständnis ab und wird somit zum Tode verurteilt!

Am 22.03.1619 wurde das Urteil in sogar für damalige Verhältnisse kaum üblicher Grausamkeit an Grete, ihrem Mann und einem seiner angeblichen Komplizen vollstreckt. Grete wurde „… deswegen vor endlicher Tödtung auf einem Wagen bis zu der Richtstätte geführet, ihre fünf Finger an der rechten Hand, einer nach dem andren, mit glühenden Zangen abgezwacket, nochmalen ihr Leib mit vier glühenden Zangen, nemlich in jeder Brust und Arm, gegriffen, folgig mit eisern Ketten auf einem erhabenen Pfahl angeschmiedet, und lebendig geschmochtet, und also vom Leben zum Tode verrichtet werden. …“ Wie erzählt wird, hat erst gegen Abend der Tod die drei Verurteilten von ihren Martyrien erlöst.

1883, über 200 Jahre später, wird dieser Prozess durch den Historiker und Juristen Ludolf Parisius als „grausamer Justizmord“ entlarvt: Einerseits war Grete der Familie von Minden „ein Dorn im Auge“, andererseits brauchte der Stadtrat gegenüber der vergeltungssüchtigen Bevölkerung einen Sündenbock für den Stadtbrand.

Das grausame Schicksal der Margarete von Minden fand Eingang sowohl in Theodor Fontanes 1880 veröffentlichter Novelle „Grete Minde“ als auch in Peter Huchels Theaterstück, welches die Tangermünder noch heute alljährlich zum Gedenken der Tochter ihrer Stadt aufführen.

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